Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Ziffer 1: Vertragsabschluss

    1. Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Abweichende Bedingungen unseres Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
    2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für die gesamten zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden unabhängig davon, ob auf sie bei Abschluss des Einzelvertrages nochmals Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
    3. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt oder die Lieferung ohne gesonderte Bestätigung ausgeführt wurde.

Ziffer 2: Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein. Die Verpackung ist gesondert zu vergüten. Eine Rücknahme der Verpackungsmaterialien erfolgt nicht.
    2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung netto zahlbar.
    3. Wir sind berechtigt, ab der zweiten Mahnung jeweils Euro 5,00 Aufwendungsersatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug eines Kunden, der nicht Verbraucher ist, beträgt der betreffende Zinssatz 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug eines Kunden, der Verbraucher ist, beträgt der betreffende Zinssatz 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Das Recht, von uns im Falle des Zahlungsverzugs weitergehende Rechte geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
    4. Entstehen nach Vertragsschluss ernsthafte oder erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit und/oder Bereitschaft, so darf die Arnold Holstein GmbH ihre Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie Sicherheit erbracht ist. Ferner sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld einzufordern und so das gelieferte Objekt sicherzustellen sowie es in Anrechnung auf die Kaufpreisschuld und unsere Sonderaufwendungen, z. B. Transport, Wiederinstandsetzung, abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen über Pfandverkauf freihändig ohne Androhung zu verwerten.   
    5. Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

Ziffer 3: Lieferung

    1. Die genannten Liefertermine sind unverbindlich. Verbindlich vereinbarte Liefertermine oder –fristen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. 
    2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
    3. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug bzw. die Nichterfüllung beruht auf grober Fahrlässigkeit der Arnold Holstein GmbH.
    4. Die Sach- und Preisgefahr geht bereits mit Übergabe unserer Erzeugnisse an den Frachtführer auf den Kunden über, selbst wenn der Frachtführer von uns ist. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Sach- und Preisgefahr erst mit der Lieferung auf den Kunden über. Schadenersatz wegen Fehlversendung bleibt ausgeschlossen. Die Ware wird auf Kosten des Kunden gegen Transport- und Feuerschäden versichert, wenn der Kunde dies schriftlich verlangt. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Falle, die Obliegenheiten gegenüber dem Versicherer und dem Transportunternehmen zu beachten.

Ziffer 4: Untersuchungspflicht / Recht des Kunden bei Mängeln

    1. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach unserer Wahl durch Nacherfüllung – auch mehrfach – oder gegen Ersatzlieferung mangelfreier Ware.
    2. Ist der Kunde kein Verbraucher, hat er die gelieferten Waren nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen und uns dabei erkannte Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind bei uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. 
    3. Die Verwendung von Ersatzteilen, Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien, die nicht unseren bzw. den Spezifikationen des Herstellers entsprechen, sowie das Unterlassen von notwendigen Inspektionen oder Wartungen durch uns oder eine vom Hersteller autorisierte Fachkraft führt zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen.
    4. Wenn es sich bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Ware ein Jahr. Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die betreffende Verjährungsfrist
      2 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung bzw. Abnahme der Ware. Für gebrauchte Waren wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher, dann beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
    5. Übernimmt ein Hersteller oder sonstiger Dritter eine eigene Gewährleistung oder Garantie, wird hierdurch unsere Gewährleistungspflicht in keinem Fall erweitert. Hieraus resultierende Ansprüche sind gegenüber dem Hersteller bzw. sonstigen Dritten geltend zu machen.

Ziffer 5: Haftung

Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten haften wir – auch für unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen – nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, und zwar jedenfalls nur bis zur Höhe des Wertes des Auftrags.

Ziffer 6: Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen des Kunden oder dessen Firmenverbundes mit uns vor. Der Kunde hat die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse (Vorbehaltsware) als Verwahrer für uns mit kaufmännischer Sorgfalt zu besitzen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und andere Ansprüche wegen des Untergangs der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt; eine Veräußerung ist nur im ordentlichen Geschäftsverkehr gestattet, ebenso eine Verarbeitung des Vorbehaltsguts.
    2. Die Forderungen des Kunden bei Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns in Höhe der offenen Restforderungen abgetreten. Wird das Vorbehaltsgut als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe der noch offenen Restforderung mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest an uns ab.

      Der Kunde der Vorbehaltsware ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen zu unseren Gunsten ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Einziehung der Forderung selbst vorzunehmen. Auf unsere Anforderung hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung gegenüber seinen Kunden offenzulegen, bzw. sind wir berechtigt, dem betroffenen Kunden unseres Kunden die Abtretung offenzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die dafür notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber seinem oder seiner Kunden zu verlangen. In der Zurücknahme bzw. in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn es sich nicht um einen Verbraucher handelt.
    4. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich Nachricht zu geben.

Ziffer 7: Planzeichnungen, sonstige Unterlagen

Zeichnungen, Abbildungen und Kostenvoranschläge bleiben Eigentum der Arnold Holstein GmbH. Ohne unsere Genehmigung dürfen diese weder vervielfältigt noch dritten Personen ganz oder teilweise zugänglich gemacht werden. Wird ein Vertrag nachträglich aufgehoben, sind derartige Unterlagen unverzüglich zurückzugeben. Die Abbildungen dienen nur zur Veranschaulichung; uns zweckmäßig erscheinende Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Die Arnold Holstein GmbH arbeitet fortwährend an der Verbesserung der Konstruktion, weshalb insbesondere auch die Maß- und Gewichtsangaben, Beschreibungen und Abbildungen unserer Kataloge und Prospekte nicht stets den neuesten Ausführungsformen entsprechen und daher unverbindlich sind.

Ziffer 8: Sonstige Bestimmungen

    1. Erfüllungsort ist D-88677 Markdorf. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Überlingen für den Fall, dass der Kunde kein Verbraucher ist. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Gültigkeit Deutschen Rechts ist vereinbart.
    2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist in zulässiger Art und Weise so auszulegen, dass sie dem Vertragszweck am ehesten entspricht.